
Das sogenannte Petrinische Privileg (lateinisch privilegium petrinum) bezeichnet im römisch-katholischen Kirchenrecht die Möglichkeit, eine aus kirchlicher Sicht gültig geschlossene Ehe, in der mindestens einer der Partner nicht getauft ist, trotz der von der katholischen Lehre generell als Gebot göttlichen Rechts betrachteten Unauflöslichkei...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Petrinisches_Privileg
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